Als amtlich zugelassene Heilpraktiker für Psychotherapie mit der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie. §1 1 Abs.1 Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939 (BGBI, III 2122-2) beruhen unsere Leistungen nach § 145 auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag (§§ 611-630 BGB) mit dem Patienten. Er ist nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlung zustande kommen.
Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker bzw. Berater/Coach und Patient/Klient überlassen und ergibt sich aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Diese müssen privat bezahlt werden. Daher sind Sie Rechnungsempfänger und Träger der Zahllast.
Paartherapie wird leider von keiner Krankenkasse bezahlt und ist mit 19% MwSt. belegt.
Bei Einzeltherapien sind anteilige oder kompletteKostenübernahmen möglich, wenn Sie eine entsprechende private Kranken- oder Zusatzversicherung haben oder Ihr Arbeitgeber eintritt. Eine entsprechende Klärung liegt in ihrer Verantwortung.
Abrechnungsziffern sind meist die 19.1 oder die 19.2 nach der GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).
Da diese aus dem Jahr 1985 stammt, ist sie immer noch auf dem Stand von vor 30 Jahren. Wir sind dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass unser Honorar die Beträge der GeBüH übersteigt.
Unsere Honorarsätze liegen im Bundesdurchschnitt eher im unteren Bereich.
Therapeutische Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht, andere wie z.B. Paartherapie, unser Assessment- oder Coachingpaket, Firmenconsulting, Seminare etc. schon.
Dann kommt zum Rechnungsbetrag die gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 % hinzu.
Standard-Honorar-Satz
Ab 1.Juli 2024 wird eine Therapiestunde von 60min. mit 120,00€ berechnet und ist als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei.
Abgerechnet wird nach tatsächlichen erbrachten 15min-Einheiten:
30,00€ je 15 min.
Bestandskunden werden noch bis Ende 2024 mit dem bisherigen Satz behandelt.
Bei allen anderen Leistungen können wir das Honorar trotz gestiegener Kosten noch stabil halten.
Paartherapie-Satz
Bei Paartherapien mit zwei Therapeuten (von Paar zu Paar) wird eine Stunde mit 160,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. angesetzt.
Abgerechnet wird ebenfalls nach tatsächlichen erbrachten 15 min-Einheiten: 40,00 Euro je 15 min für zwei Therapeuten.
Paar-Intensiv-Therapie
8 Therapie-Doppelstunden (90 min)
bei zwei Therapeuten
freie Übernachtung mit Selbstverpflegung
an Wochenenden möglich
1920,00 Euro zzgl. 19 % MwSt.
Telefonate und Videotelefonie über Skype, Facetime, WhatsApp o.dgl. möglich.
Da die Finanzverwaltungen Paartherapie nicht als Heilbehandlung gelten lassen, ist diese therapeutische Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig und mit 19 % MwSt. zu belegen. Diese kommt als zu den 160.- Eur hinzu.
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